Nutzungsbedingungen
Stand: 11. August 2026
1. Wer hier mit wem einen Vertrag schliesst
Anbieter von Stempli ist Rodriguez Web, Inhaber Kadir Diego Padin Rodriguez, Delftstraße 8, 27474 Cuxhaven. Vertragspartner ist der Betrieb, der Stempli für seine Belegschaft einsetzt.
Beschäftigte nutzen Stempli auf Grundlage ihres Arbeitsverhältnisses. Sie schliessen keinen eigenen Vertrag mit dem Anbieter und zahlen nichts. Für sie gelten die Abschnitte 3 bis 6 dieser Bedingungen.
2. Was Stempli leistet
Stempli erfasst Arbeitszeiten, verwaltet Urlaub und Krankmeldungen, erstellt Stundenzettel und bereitet die Übergabe an das Steuerbüro vor. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Fassung.
Stempli ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnabrechnungsberatung. Die Pflicht, die Arbeitszeit korrekt aufzuzeichnen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, bleibt beim Betrieb.
3. Zugänge
Eine Inhaberin kann für ihren Betrieb einen eigenen Testbetrieb anlegen. Zugänge für Beschäftigte legt anschliessend ausschliesslich die Inhaberin dieses Betriebs an. Ein Zugang gehört zu einer Person und wird nicht geteilt.
Die PIN für das Tablet im Geschäft ist persönlich. Wer sie weitergibt, ermöglicht fremdes Stempeln im eigenen Namen.
4. Richtige Erfassung
Zeiten sind wahrheitsgemäss zu erfassen. Fällt eine Erfassung falsch aus, wird sie nicht gelöscht, sondern über eine Korrekturanfrage an die Inhaberin gemeldet. Jede Änderung wird mit altem Wert, neuem Wert, Zeitpunkt und Urheber protokolliert.
5. Was nicht erlaubt ist
- Zeiten für andere Personen erfassen oder Zugangsdaten weitergeben.
- Die App oder ihre Schnittstellen automatisiert abfragen oder überlasten.
- Sicherheitsvorkehrungen umgehen, insbesondere die Rollentrennung.
- Die App zurückentwickeln, ausser soweit das Gesetz es ausdrücklich erlaubt.
6. Verfügbarkeit
Stempli wird mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters betrieben, ist aber keine durchgehend verfügbare Anlage. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.
Das Stempeln funktioniert ohne Netz weiter. Der Eintrag entsteht auf dem Gerät und wird übertragen, sobald wieder Verbindung besteht. Bis dahin zeigt die App an, dass etwas noch unterwegs ist.
7. Preise und Laufzeit
Die Testphase dauert vierzehn Tage. Beim Abschluss des Stripe-Checkouts wird heute nichts berechnet. Die Inhaberin bestätigt dort den ausgewählten Tarif, den Beginn der ersten Abrechnung nach Ablauf der Testphase und eine von Stripe angebotene Zahlungsart.
Schließt die Inhaberin den Stripe-Checkout vollständig ab und kündigt das Abonnement nicht vor Ende der vierzehntägigen Testphase im Stripe-Kundenportal, beginnt danach die monatliche Abrechnung zum im Checkout ausgewiesenen Tarif. Bei einer Kündigung vor der ersten Abrechnung fällt keine Zahlung an. Ohne abgeschlossenen Stripe-Checkout oder die Annahme eines gesonderten Angebots entsteht keine Zahlungspflicht.
Der Online-Tarif kostet 49 Euro pro Monat und umfasst bis zu neun Mitarbeitende. Er kann im Kundenportal zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Für Teams ab zehn Mitarbeitenden beginnt der auf der Website ausgewiesene Team-Tarif bei 99 Euro pro Monat. Gemäß § 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Der genaue Leistungsumfang und individuelle Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
8. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9. Datenschutz
Wie Daten verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung. Zwischen Betrieb und Anbieter wird ergänzend ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 Datenschutz-Grundverordnung geschlossen.
10. Änderungen und Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Betrieb mindestens sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt. Widerspricht er nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; darauf wird in der Mitteilung hingewiesen.
Es gilt deutsches Recht. Ist der Betrieb Kaufmann, ist Gerichtsstand Cuxhaven.